Dem Kuratorium gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
- ein Mitglied, das vom zuständigen Bundesministerium für Bildung und Forschung entsandt wird
- ein Mitglied, das vom zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst entsandt wird
- ein Vertreter der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
- vier Persönlichkeiten, die aufgrund von Erfahrung aus eigener wissenschaftlicher Tätigkeit den Vereinszweck zu unterstützen vermögen.
Unter ihnen sollen sich zwei Wissenschaftler befinden, die an einer Institution außerhalb Deutschlands hauptamtlich tätig sind.
Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst entsandten stimmberechtigten Mitglieder des Kuratoriums können sich durch Angehörige ihrer Verwaltungen vertreten lassen. Eine gleichzeitige stimmberechtigte Mitgliedschaft im Kuratorium und im Wissenschaftlichen Beirat ist ausgeschlossen.