Als Aufsichtsgremium des LIfBi berät und kontrolliert das Kuratorium das Direktorium. Gemäß § 6 der Satzung zählen zu den Aufgaben des Kuratoriums unter anderem die Genehmigung des Programmbudgets und der langfristigen Programmplanung, die Bestellung des Direktoriums und der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats sowie die Aufnahme neuer Vereinsmitglieder. Das Gremium ist auch in die Genehmigung der Verfahren gemeinsam berufener Professorinnen und Professoren am LIfBi eingebunden.
Stimmberechtigte Mitglieder sind neben Vertreterinnen und Vertretern der Zuwendungsgeber von Bund und Land auch der Präsident der Otto-Friedrich-Universität Bamberg sowie weitere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit den Vereinszweck unterstützen. Mit beratender Stimme gehören neben dem LIfBi-Direktorium weitere Repräsentantinnen und Repräsentanten der Kultusministerkonferenz, des Wissenschaftlichen Beirats, des NEPS-Netzwerks sowie eine gewählte Mitarbeitendenvertretung des LIfBi dem Gremium an.