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Projekte

Übersicht über laufende und abgeschlossene Forschungsprojekte am LIfBi

Publikationen

Alle Publikationen inkl. der LIfBi-Reihen „NEPS Survey Paper“, „LIfBi Working Paper“ und Transferberichte

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Über uns

Geschichte und Vereinszweck des LIfBi – von der Entstehung des Nationalen Bildungspanels bis zur Gegenwart

Personen

Verzeichnis aller Mitarbeitenden am LIfBi mit Filtermöglichkeit und Suchfunktion

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Neuigkeiten

Aktuelles zu Forschung, Veranstaltungen und Entwicklungen am LIfBi inkl. News-Archiv

Veranstaltungen

Tagungen, Events und Schulungen des LIfBi sowie alle Termine der institutseigenen Vortragsreihe LIfBi Lectures

Medienbereich

Informationsangebote, Presseportal und -verteiler sowie Downloads für Medienschaffende

Periodika

Anmeldung zum Newsletter, alle Transfer- und Publikationsreihen sowie Jahresberichte des LIfBi

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Forschungsdatenzentrum

Informationen zum FDZ-LIfBi inkl. Kontaktformular und Registrierung für den Newsletter „LIfBi data“

Daten und Dokumentation

Zum Datenangebot von NEPS, ReGES und weiteren Studien inkl. Dokumentation und Variablensuche

Datenzugang

Beantragung des Zugangs zu den Scientific-Use-Files inkl. Übersicht zu allen Datennutzungsprojekten

Services

Hinweise zu FDZ-Veranstaltungen, Tutorials und Hilfen zum Umgang mit den Daten inkl. Online-Forum

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LIfBi als Arbeitgeber

Flexible Arbeits- und Teilzeitmodelle, Chancengleichheit und gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Weiterbildung und Nachwuchsförderung

Angebote für alle Qualifikationsstufen und beste Vernetzungsmöglichkeiten

Arbeitsort Bamberg

Leben und Arbeiten im Herzen der Weltkulturerbestadt – zentraler Standort der empirischen Bildungsforschung

Stellenangebote

Alle offenen Stellen in den Bereichen Forschung, Infrastruktur und Administration auf einen Blick im externen Stellenportal

Mitgliederversammlung

Das Leibniz-Institut für Bildungsverläufe trägt die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Die Mitgliederversammlung ist ein Organ des Vereins, der am 29. Mai 2013 in Berlin gegründet wurde. Gemäß § 3 der Satzung kann jede Hochschule oder Forschungseinrichtung sowie jede Institution, die sich aktiv mit Bildungsfragen befasst, Mitglied des Vereins sein. Die Mitgliederversammlung wird mindestens alle vier Jahre einberufen und beschließt über die Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins.

Gründungsmitglieder des Vereins